Die von uns geführten Warnwesten dürfen alle bedruckt werden. Sobald eine Warnweste bedruckt wird, muss geprüft werden, ob die zertifizierte PSA noch die Ansprüche der jeweiligen Sicherheitsklasse erfüllt. Bei Engelbert Strauss bieten wir deshalb an, Warnwesten in Signalfarbe zu bedrucken. Somit wird eine Abstufung der Sicherheitsklasse vermieden. Generell gilt: Wird eine Warnbekleidung, die nach DIN EN 471 geprüft ist, verändert können lt. DGUV folgende Effekte auftreten. Auszug aus dem Sachgebiet Schutzkleidung des DGUV „Wird die Warnkleidung durch einen Aufdruck/ein Emblem verändert, kann es sein, dass das fluoreszierende Hintergrundmaterial nicht mehr die geforderte Mindestfläche erreicht und damit aus einer Warnweste (Kleidungsklasse 2) nur noch eine Warnweste (Kleidungsklasse 1) wird, dann wäre die Kennzeichnung (Piktogramm) verkehrt, die Schutzwirkung wäre um einiges herabgesetzt und die Weste dürfte in bestimmten Bereichen nicht mehr eingesetzt werden. Je nach Größe des Aufdruckes oder des Emblems und besonders bei kleinen Größen (Gr. S) von Warnwesten oder bei Kleidung mit Besatzmaterial (nicht fluoreszierendes Material) kann ein Unterschreiten der mindestens geforderten Flächen auftreten.“ (Auszug DGUV)